Kommunale Kindertagesstätten

in der Samtgemeinde Bersenbrück

Elternbeirat

  • Der Elternbeirat besteht aus jeweils 2 Elternvertretern der einzelnen Gruppen
  • Alle Erziehungsberechtigten der Kindertagesstättenkinder haben das Recht an der Wahl teilzunehmen
  • Der Beirat soll der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Eltern, ErzieherInnen und Träger dienen.
  • Die Eltern im Beirat sind Ansprechpartner und „Vermittler“ zwischen Eltern und ErzieherInnen – Sachaufklärung und Neutralität sind gefragt
  • Der Elternbeirat trifft sich mehrmals im Jahr, dies ist bedarfsabhängig

(mindestens 2-mal im Jahr)

  • Im Beirat können die Eltern die Arbeit in der Kita aktiv unterstützen, z.B. durch das Einbringen eigener Ideen und Interessen.
  • Die Kita ist auf die Mithilfe des Elternbeirates bei der Durchführung und Planung von Festen angewiesen
  • Der Elternbeirat soll in seiner Unterstützungsfunktion Verständnis für die Bildungs- und Erziehungsziele der Kindertagesstätte bei den Eltern wecken.
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge an den Träger und die Einrichtung weiterleiten.
  • Kontakt halten mit der Elternschaft und die Gesamtheit vertreten.
  • Verständnis der Öffentlichkeit für die Arbeit der Kindertagesstätte gewinnen – Lobbyarbeit

Sprachrohr / mitbestimmen / Information Vorsprung / Aufgaben / Verantwortung übernehmen / Hintergrund Wissen / Unterstützung / Veranstaltungen bekannt machen / Wünsche verwirklichen / Zusammenarbeit / Eltern unterstützen / Kritik anhören / Feste mitgestalten / Austausch / lachen

Impressum | Datenschutz und Information gemäß Artikel 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

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