- Der Elternbeirat besteht aus jeweils 2 Elternvertretern der einzelnen Gruppen
- Alle Erziehungsberechtigten der Kindertagesstättenkinder haben das Recht an der Wahl teilzunehmen
- Der Beirat soll der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Eltern, ErzieherInnen und Träger dienen.
- Die Eltern im Beirat sind Ansprechpartner und „Vermittler“ zwischen Eltern und ErzieherInnen – Sachaufklärung und Neutralität sind gefragt
- Der Elternbeirat trifft sich mehrmals im Jahr, dies ist bedarfsabhängig
(mindestens 2-mal im Jahr)
- Im Beirat können die Eltern die Arbeit in der Kita aktiv unterstützen, z.B. durch das Einbringen eigener Ideen und Interessen.
- Die Kita ist auf die Mithilfe des Elternbeirates bei der Durchführung und Planung von Festen angewiesen
- Der Elternbeirat soll in seiner Unterstützungsfunktion Verständnis für die Bildungs- und Erziehungsziele der Kindertagesstätte bei den Eltern wecken.
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge an den Träger und die Einrichtung weiterleiten.
- Kontakt halten mit der Elternschaft und die Gesamtheit vertreten.
- Verständnis der Öffentlichkeit für die Arbeit der Kindertagesstätte gewinnen – Lobbyarbeit
Sprachrohr / mitbestimmen / Information Vorsprung / Aufgaben / Verantwortung übernehmen / Hintergrund Wissen / Unterstützung / Veranstaltungen bekannt machen / Wünsche verwirklichen / Zusammenarbeit / Eltern unterstützen / Kritik anhören / Feste mitgestalten / Austausch / lachen