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Weiterbildung für Fachkraft „Krippenpädagogik“ wird gefördert

Die Samtgemeinde Bersenbrück hat über ihren zuständigen Fachdienst Bildung und Familie im Bereich Krippen eine Förderung zu einer Weiterbildung für eine Fachkraft „Krippenpädagogik“ beantragt.

Die Förderung in Höhe von 1892,99 Euro ist von der N-Bank bewilligt worden und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) als Teil der Reaktion der Union auf die COVI-19-Pandemie finanziert.

Die Fördersumme beträgt 50 Prozent der Gesamtkosten für die „Weiterbildung zur Fachkraft für Krippenpädagogik – inkl. Vertiefungsmodul digitale Kompetenzen“. Sie ist eine Zuwendung zur beruflichen Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms „Weiterbildung in Niedersachsen“ – REACT-EU – Individuelle Weiterbildung im Programmgebiet Stärker entwickelt Region (SER).

Der Bewilligungszeitraum beginnt am 23.02. und endet am 23.06.2023.

Text: Samtgemeinde Bersenbrück

Grafiken: N-Bank

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